Gesundheitssport & Rehasport

Herzlich willkommen bei RehaVitalisPlus e.V., Ihrem deutschlandweiten Verein für Gesundheitssport und Rehabilitationssport

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Verein! Auf unserer Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Rehasport.

Unterstützung:
Viele Menschen mit chronischen Krankheiten oder anderen körperlichen Funktionsstörungen, z.B. der Muskeln und Gelenke, entscheiden sich für Rehasport im Verein, um den Erfolg ihrer Behandlung zu stützen.
Rehasport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die Qualität wird durch den Behindertensportverband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.
Die Leistungen des RehaVitalisPlus e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.

Was ist Rehasport ?

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen oder für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert. Die Leistungen des RehaVitalisPlus e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.

Die Qualität wird durch die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt, die Art und Intensität des Rehabilitationssports anhand der Verordnung in enger Abstimmung miteinander festgelegt.

Wer, was und wie ?

An wen muss ich mich wenden ?
Bewilligung durch die Kostenträger
Die Verordnung muss vom Kostenträger, i. d. R. ist das Ihre ges. Kranken kasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Welche Kosten entstehen für mich?
Mitgliedschaft im Verein/Grundversorgung
Die Grundversorgung / Basiskurs ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Zur Nutzung der weiteren Kurse (Tai Chi / Wing Chun / Zumba / Tae Bo / Fitness-Boxen) ist die Mitgliedschaft in der Reha Vitalis Plus e.V. Voraussetzung. Wird die Mitgliedschaft über den Zeitraum der Verordnung fortgesetzt, so richtet sich die Mitgliedschaft nach den im Verein gültigen Regelungen. Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 12 Monate mit einem Monatsbeitrag von 19,90 Euro. Das Mitglied ist berechtigt, die dafür vorhandenen Einrichtungen und Dienstleistungen während der Öffnungszeiten von Reha Vitalis Plus zu nutzen, in Abhängigkeit der jeweils gewählten Abteilung. Die Festlegung der geeigneten Gruppenangebote erfolgt gemeinsam mit dem Übungsleiter. Grundsätzlich steht der Verein allen offen.

Wie beginnt der Rehasport?
Start des Rehaprogramms
Vor dem Training erfolgt ein individueller Check, bei dem alle wichtigen Daten und Infor mationen für Ihr Training aufgenommen werden. Daraus resultiert Ihr individueller Trainings plan, den Sie dann bei Ihren Kurs- und Gruppenterminen in Begleitung Ihres Trainers umsetzen werden. Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Reha-Maßnahme oder krankengymnastischen Behandlung stabilisiert Reha-Sport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Was will ich erreichen?
Ziel des Rehaprogramms
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.

Wer kann Reha-Sport nutzen?
Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen (für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden).

Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/physiotherapeutischen Behandlungen fördert der Reha-Sport durch das wei terführende Training den Erfolg der Behandlung.

Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die Qualität wird durch den Behinderten–sportverband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifiziertenÜbungsleitern bestimmt.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Kranken kassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.

Die Leistungen des RehaVitalisPlus e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegs opferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.

Reha-Sport auf Verordnung des Arztes
Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungs einheiten!